In der Saison 2026/2027 spielen die Harzoberliga mit 13 Mannschaften, die Harzliga 1 und Harzliga 2 mit je 14 Mannschaften sowie die Harzklasse mit 16 Mannschaften, aufgeteilt in 2 Staffeln mit je 8 Mannschaften. In der Harzklasse wird in 3 Runden gespielt (Hin- und Rückrunde sowie zusätzlich eine weitere Hinrunde).
Die Mannschaft, welche nach Abschluss der Meisterschaft den Platz 1 der Harzoberliga belegt, steigt in die Landesklasse auf. Sollte kein bzw. ein Verzicht auf das Aufstiegsrecht vorliegen, so kann die nächstplatzierte aufstiegsberechtigte Mannschaft (bis Platz 3) aufsteigen.
Mannschaften, die auf ihr Aufstiegsrecht verzichten wollen, haben dieses bis zum 30.05. schriftlich beim Spielausschuss anzuzeigen. Gleiches gilt bei gewünschter Herabstufung in eine tiefere Spielklasse.
Das Präsidium trifft in jedem Fall die abschließende Entscheidung.
1. Steigt aus der Landesklasse keine Mannschaft ab, steigt keine Mannschaft der Harzoberliga ab.
2. Steigt aus der Landesklasse 1 Mannschaft ab, steigt die Mannschaft, welche nach Abschluss der Meisterschaft den Platz 13 der Harzoberliga belegt, in die Harzliga ab.
3. Steigen aus der Landesklasse 2 Mannschaften ab, steigen die Mannschaften, welche nach Abschluss der Meisterschaft die Plätze 12 und 13 der Harzoberliga belegen, in die Harzliga ab.
4. Über die Zuordnung der Absteiger und Einteilung der Harzligen entscheidet der Spielausschuss. Das Präsidium trifft in jedem Fall die abschließende Entscheidung.
Die Mannschaften der zwei Harzligen, die nach Abschluss der Meisterschaft den 1. Platz belegen, steigen in die Harzoberliga auf, wenn eine Aufstiegsberechtigung vorliegt. Sollte bei einer Mannschaft kein bzw. ein Verzicht auf das Aufstiegsrecht vorliegen, so kann die nächstplatzierte, aufstiegsberechtigte Mannschaft (bis Platz 3) der jeweiligen Staffel aufsteigen.
Mannschaften, die auf ihr Aufstiegsrecht verzichten wollen, haben dies bis zum 30.05. schriftlich beim Spielausschuss anzuzeigen. Gleiches gilt bei gewünschter Herabstufung in eine tiefere Spielklasse.
Das Präsidium trifft in jedem Fall die abschließende Entscheidung.
1. Aus den Harzligen steigen die Tabellenletzten, also die Mannschaften, welche nach Abschluss der Meisterschaft den Platz 14 belegen, in die Harzklasse ab.
2. Über die Zuordnung der Ab- und Aufsteiger sowie über die Einteilung der Harzligen entscheidet der Spielausschuss. Das Präsidium trifft in jedem Fall die abschließende Entscheidung.
1. Steigt aus der Landesklasse keine Mannschaft ab, dann steigen die Mannschaften der beiden Harzklassen, die nach Abschluss der Meisterschaft Platz 1 und 2 belegen, in die Harzliga auf.
2. Steigt aus der Landesklasse 1 Mannschaft ab, dann steigen die Mannschaften der beiden Harzklassen, die nach Abschluss der Meisterschaft Platz 1 belegen, in die Harzliga auf. Zusätzlich wird durch Relegationsspiele der beiden Mannschaften, die Platz 2 belegen, ein 3. Aufsteiger ermittelt.
3. Steigen aus der Landesklasse 2 Mannschaften ab, dann steigen die Mannschaften der beiden Harzklassen, die nach Abschluss der Meisterschaft Platz 1 belegen, in die Harzliga auf.
4. Voraussetzung für den Aufstieg ist die Aufstiegsberechtigung. Sollte bei einer Mannschaft kein bzw. ein Verzicht auf das Aufstiegsrecht vorliegen, so kann die nächstplatzierte aufstiegsberechtigte Mannschaft der jeweiligen Staffel (bis Platz 4) aufsteigen. Mannschaften, die auf ihr Aufstiegsrecht verzichten wollen, haben dieses bis 30.05.2027 schriftlich beim Spielausschuss anzuzeigen.
5. Die Anzahl der Staffeln in der Harzklasse bzw. die Spielstärke in den Staffeln richtet sich nach der Anzahl der gemeldeten Mannschaften und wird nach territorialen Gesichtspunkten vorgenommen. Im Bedarfsfall sind vor dem Hintergrund eines interessanten Spielbetriebs zusätzliche Aufsteiger zu den Harzligen möglich bzw. ist eine erneute Abstimmung mit den Vereinen vorgesehen.
Über die Zuordnung und Einteilung der Harzligen und -klassen entscheidet der Spielausschuss. Das Präsidium trifft in jedem Fall die abschließende Entscheidung.
Jeder Verein kann eine, für die entsprechende Spielklasse qualifizierte Mannschaft zu den Pflichtspielen melden. Diese Mannschaften sind danach zur Teilnahme an den Spielen verpflichtet.
Die Ausnahme bilden die Harzklassen. Bei dieser Spielklasse kann ein Verein 2 Mannschaften stellen, die unterschiedlichen Staffeln zugeordnet werden. Vor der Meisterschaft muss die aufstiegsberechtigte Mannschaft gemeldet werden.
Steigt die erste Mannschaft eines Vereins aus der Landesklasse oder Harzoberliga ab, dessen II. Mannschaft der Harzoberliga bzw. Harzliga zugehörig und nicht sportlich abgestiegen ist, gilt sie als Absteiger. Die Anzahl der sportlich abgestiegenen Mannschaften verringert sich entsprechend. Die Regelung gilt ebenso für das Verhältnis 2. Mannschaft zu 3. Mannschaft.